Zum Inhalt springen

Notar Patrick Arthur Senger

Notarielle Tätigkeitsbereiche.

Grundstücke, Gesellschaften, Familie, Erbfolge und Vorsorge – Beurkundung auch in englischer Sprache.

Patrick Arthur Senger – Ihr Notar

Als Notar verstehen wir uns als kompetenter Dienstleister in sämtlichen Bereichen notarieller Tätigkeiten

Grundlage aller Aktivitäten ist der Gedanke eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie die zielgerichtete zügige Erarbeitung von Verträgen, die den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen. Qualität heißt in erster Linie Kundenzufriedenheit, die wir durch folgende Maßnahmen gewährleisten wollen:

Erarbeiten individueller Lösungen

Für die Klienten werden maßgeschneiderte, individuelle Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Die Bearbeitung berücksichtigt neben den konkreten Kundenwünschen nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Praktikabilität der Gestaltung gelegt. Grundlagen einer ganzheitlichen Problemlösung sind die erschöpfende Sachverhaltserfassung, die Definition des Klientenauftrags und die Erarbeitung der konkreten Aufgabenstellung mit dem Klienten und/oder für die Beteiligten.

Hohe Einsatzbereitschaft

Kundenzufriedenheit erfordert Flexibilität. Als Notar stehe ich Ihnen nicht nur innerhalb der angegebenen Kerngeschäftszeiten zur Verfügung. Vielmehr sind Beurkundungen auf Anfrage auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und auch samstags möglich.

Rundumbetreuung / Schnelligkeit

Zur notariellen Tätigkeit gehört nicht nur die Durchführung des Beurkundungstermins, sondern auch seine sorgfältige Vorbereitung und eine schnellstmögliche Abwicklung des Geschäftsvorgangs. Auf Wunsch findet ein persönlicher Besprechungstermin statt, in dem die Anforderungen an den Vertrag definiert und Vorfragen – für den Laien verständlich – erörtert werden. Nach der Beurkundung stehen die umgehende Zusendung der Urkunden und die stetige Information der Beteiligten über den Abwicklungsstand im Vordergrund.

Kostentransparenz

Jeder Interessierte erhält auf Wunsch eine genaue Auskunft über die anfallenden – für Notare durch das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelten – Kosten.

Aktuelle Rechtsprechung und Literatur

Der gesetzlichen Verpflichtung entsprechend werden alle Tätigkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, aber auch neuester Tendenzen in Wissenschaft und Lehre erbracht.

Stetige Fortbildung

Neben dem Notar sind auch die Mitarbeiterinnen um stetige Weiterbildung zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus bemüht – durch externe wie interne Fortbildungsveranstaltungen. Auf Wunsch werden Fortbildungen auch für Klienten in notarrelevanten Bereichen angeboten.

Neutralität / Diskretion

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Daher sind Neutralität und Diskretion für uns selbstverständlich. Die notarielle Tätigkeit ist auf Streitvermeidung und Konfliktbewältigung gerichtet.

Beurkundung in englischer Sprache

Die englische Sprache ist auch in vielen Bereichen der notariellen Praxis weit verbreitet und teilweise unverzichtbar. Herr Rechtsanwalt und Notar Senger verfügt über verhandlungssichere Sprachkenntnisse und beurkundet gerne auch in englischer Sprache.

Tätigkeitsbereiche

Insbesondere ist unser Notar in folgenden Bereichen für Sie tätig:

Grundstücks- und Wohnungskauf

Der Verkauf oder Erwerb einer Immobilie – gleichgültig, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht oder ein unbebautes Grundstück handelt – stellt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutendes Ereignis dar. Es geht in aller Regel um viel Geld und oftmals – gerade für den Käufer – um eine Lebensentscheidung. Sofern der Käufer den Kaufpreis (teilweise) finanziert, umfasst der Erwerb in der Praxis auch die Bestellung einer Grundschuld oder (deutlich seltener) einer Hypothek zugunsten der finanzierenden Bank.

Bauträgervertrag & Finanzierung

Der Bauträgervertrag ist eine besondere Form des Immobilienerwerbs: Der Verkäufer (Bauträger) muss das Haus oder die Wohnung erst noch errichten oder in erheblichem Umfang sanieren. Durch die Abwicklung vieler größerer Bauträgerprojekte hat sich eine große Erfahrung in diesem Bereich entwickelt, die es ermöglicht, auch komplexe Bauvorhaben für Bauträger zu begleiten und zu entwickeln.

Ehe, Scheidung & Partnerschaft

Obwohl der Hochzeitstag für viele Menschen der schönste Tag im Leben ist, lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie man sich das eheliche Zusammenleben in finanzieller Hinsicht vorstellt. Insbesondere Selbständige und Freiberufler sollten wegen des gesetzlichen Zugewinnausgleiches die diesbezügliche Beratung suchen.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Die Vorsorge für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann, ist nicht nur ein Thema für ältere oder kranke Menschen, sondern auch für Familien, die eine sichere, stabile Versorgung in finanzieller und rechtlicher Hinsicht suchen.

Erbe & Schenkung

Auch wenn sich keiner gerne mit seinem Tod befasst, ist es notwendig, die Erbfolge vorausschauend zu planen und für eine verlässliche Umsetzung der eigenen Vorstellungen zu sorgen. Hierzu gehört auch die vorweggenommene Erbfolge: Bereits zu Lebzeiten können Vermögensgegenstände – meist unter Ausnutzung steuerrechtlicher Freibeträge – auf Ehegatten und/oder Kinder übertragen werden, wobei der Schenker in der Regel durch vertragliche Sonderrechte abgesichert wird. Bei größeren Vermögen ist eine frühzeitige Befassung allein aus steuerlichen Gründen empfehlenswert.

Unternehmen & Gesellschaften

Als Unternehmer sind Sie nicht nur in betriebswirtschaftlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht vielfältigen Fragen ausgesetzt – von der Unternehmensgründung über Umstrukturierungen bis zur Einstellung des Betriebes, seinem Verkauf oder der Regelung der Unternehmensnachfolge. Die meisten dieser Angelegenheiten lassen sich bereits im Rahmen der notariellen Tätigkeit – d.h. ohne zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwalts – bewerkstelligen.

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorgänge durch unseren Notar und seine Mitarbeiterinnen erfolgt so schnell wie möglich. Auf Ihren Wunsch findet zunächst ein persönlicher Besprechungstermin statt, in dem etwaige Vorfragen (z.B. noch beizubringende Unterlagen) geklärt und rechtliche Problematiken erläutert werden. Auch bei der Urkundenvorbereitung (Fertigung eines Entwurfs) steht Ihr konkreter Wunsch im Hinblick auf die Bearbeitungszeit an erster Stelle.

Mit Ihnen wird ein individueller, an der Komplexität des Geschäftsvorgangs ausgerichteter Termin zur Bearbeitung vereinbart. Beurkundungs- oder Beglaubigungstermine können auch kurzfristig vergeben werden. Spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Beurkundung (häufig bereits am folgenden Werktag) werden Ausfertigungen oder Abschriften übersandt; auf Wunsch ist auch die sofortige Mitnahme der Dokumente möglich.

Die Einholung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen sowie Anträge bei Gerichten oder Behörden übernimmt der Notar, ebenso die Korrespondenz mit beteiligten Banken, Steuerberatern oder Rechtsanwälten. Über sämtliche Schritte werden alle Beteiligten fortlaufend informiert.

Jeder Klient hat eine dauerhafte Ansprechpartnerin unter den Mitarbeiterinnen des Notars, die in jeder Lage Auskunft über den Stand der Dinge geben kann.

Kontakt

Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.